Nach reiflicher Überlegung und den Veränderungen in den letzten Tagen hat Opel-Treff Deutschland beschlossen für die Zukunft eine IG, Interessensgemeinschaft anzustreben.Dazu benötigen wir natürlich mehr als nur ein zwei Vorstandsmitglieder!Wir suchen unter den aktuellen Mitgliedern und Interessenten 7 zukünftige "Vorstandsmitglieder" die bereit sind gemeinsam einen Kooperationsvertrag mit dem Ziel Liebhaber der Marke Opel in Deutschland kulturell zu unterstützen!
Was ist eine Interessensgemeinschaft?
Beispiele für Interessengemeinschaften:
Interessengemeinschaft der Unternehmer kleiner und mittlerer Unternehmen (IGU):Sie vertritt die sozialen Interessen ihrer Mitglieder, auch als Arbeitgeber, insbesondere auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung. Eine Interessengemeinschaft ist keine Rechtsform, sondern ein Oberbegriff für verschiedene Zusammenschlüsse, die gemeinsame Interessen verfolgen.
Für den Opel-Treff Deutschland gibt es nur 2 Rechtsformen die für die Zukunft sinnvoll sind:- Gründung als e.V. mit notarieller Beglaubigung, - lose Gemeinschaft mit einem Gründungsvertrag, der die gemeinsamen Ziele regelt.
Als e.V. ist der Verein nur bedingt rechtlich Haftbar, also für alle Mitglieder bei gemeinsamen Aktionen sicherer.
Als lose Gemeinschaft können die einzelnen Vertragspartner entweder privat als Privatperson, oder betrieblich, wenn der Betrieb als Kooperationspartner ausgewählt wurde, rechtlich haftbar erklärt werden.
Ich, Dante, bevorzuge daher die Gründung der IG als Verein.
Weitere Vorteile:Als Verein mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit kan man:- Spendenquittungen für Spomsoren ausstellen- Absprachen mit Gewerbetreibenden für Rabatte treffen die diese als Werbekosten von der Steuer absetzen können (Win Win für beide)- Treffen sind einfacher zu Organisieren, finanzieren und man bekommt schneller eine Genehmigung, Das Treffenist über die Vereinsversicherung schon abgedecktum nur mal ein paar Punkte zu nennen.
Vereinssatzung Opel – Treff Deutschland
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
b) die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
c) die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichts,
d) die Aufnahme neuer Mitglieder.
a) Änderungen der Satzung, b) die Festsetzung der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge, c) die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie der Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein, d) die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands, e) die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands, f ) die Auflösung des Vereins.
Ort____________________, Datum________
1. Name:______________________ Unterschrift___________________
2. Name:______________________ Unterschrift___________________
3. Name:______________________ Unterschrift___________________
4. Name:______________________ Unterschrift___________________
5. Name:______________________ Unterschrift___________________
6. Name:______________________ Unterschrift___________________
7. Name:______________________ Unterschrift___________________
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